Rechtsanwälte
Schneider & Wilhelm

Über unsere Kanzlei

Ein Schwerpunkt der Ausrichtung unserer Kanzlei liegt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wir sind ein langjähriger Partner der Wohnungswirtschaft in Neustrelitz. Außerdem sind wir Anprechpartner für private sowie institutionelle Vermieter und Verwalter.

Das Familienrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt. Aus einer emotional belastenden Trennungssituation entstehen oft auch familienenrechliche Angelegenheiten wie Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht oder Umgangsrecht. Diese erfordernen eine kompetente Interessenvertretung.

Auch in weiteren Rechtsgebiete sind wir für Privatpersonen als auch für kleine und mittelständische Unternehmen tätig.

Unsere Kanzleiräume befinden sich gut erreichbar in der Fußgängerzone im Zentrum von Neustrelitz, Ecke Strelitzer Straße/Rietpietschgang. Kostenfreie Parkmöglichkeiten bestehen in unmittelbarer Nähe im Rietpietschgang und auf dem Parkplatz Venusberg. Vom Neustrelitzer Hauptbahnhof sind wir fußläufig zu erreichen.

Rechtsgebiete

Wir vertreten Ihre Interessen im gesamten Bundesgebiet insbesondere in folgenden Rechtsgebieten, sprechen Sie uns an:

  • Mietrecht
  • Arbeitsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Familienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Baurecht
  • Strafrecht
  • Mietrecht
  • Baurecht
  • Insolvenzrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Mietrecht
  • Familienrecht
  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Baurecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Familienrecht
  • Baurecht
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Strafrecht

Kosten

Vor einer Auftragserteilung beraten wir gern über die Vergütung unserer Tätigkeit. Diese bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In einigen Fällen ist aber auch eine vom RVG unabhängige Honorarvereinbarung sinnvoll.

Die Rechtsanwaltsvergütung ist nicht generell hoch, sie berechnet sich überwiegend nach dem Gegenstandswert der Sache. In strafrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten bestimmt sich die Vergütung nach einem vorgegebenen Betragsrahmen. Dabei kann neben einer Rechtsschutzversicherung bei Bedürftigkeit auch ein Antrag auf Beratungshilfe oder Prozess-/Verfahrenskostenhilfe hilfreich sein. Die hierfür notwendigen Vordrucke können im Formularbereich hernutergeladen werden.