Vollmacht

PDF-Dokument (25 KB)

Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung benötigt der Rechtsanwalt zu seiner Legitimation eine Vollmacht des Mandanten.

BRH

PDF-Dokument (651 KB)

Antrag auf Beratungshilfe

Beratungshilfe erhält, wer im Falle eines Prozesses die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe erhalten würde. Wer also über ein einzusetzendes Einkommen von nicht mehr als 15 EUR verfügt.

Die Beratungshilfe wird in aller Regel bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen Wohnsitz hat, beantragt. Das Amtsgericht erteilt bei Vorliegen der finanziellen Voraussetzungen einen sogenannten Berechtigungsschein, gegen dessen Vorlage der Rechtsuchende einen Rechtsanwalt aufsuchen kann. Dieser berät ihn in der Angelegenheit und verfasst im Bedarfsfalle auch ein Schreiben an den Streitgegner.

Beratungshilfe kann in nahezu allen Rechtsangelegenheiten gewährt werden. Ausgenommen davon ist das Steuerrecht, weil es insoweit andere Institutionen gibt, die - teilweise kostenlos - rechtliche Betreuung gewähren (z. B. die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater). Im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren kann man eine Beratung über die Beratungshilfe erlangen.

PKH

PDF-Dokument (1,8 MB)

Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Wer sein Recht bei einem Gericht durchsetzen möchte, muss in den meisten Fällen erst einmal Geld investieren. Prozesskosten können insbesondere bei einem niedrigen Streitwert leicht diesen Wert noch einmal erreichen oder bei Zusammenrechnung anfallender Gerichtskosten und Anwaltskosten gar überschreiten. Beim Zivilrechtsstreit vor Land- oder Amtsgerichten muss man zudem die anfallenden Gerichtsgebühren zunächst einmal selbst vorschießen, damit das Gericht tätig wird.

Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber die sogenannte Prozesskostenhilfe eingeführt, die es auch bedürftigen Menschen ermöglichen soll, ihr Recht bei Gericht durchzusetzen. Die Prozesskostenhilfe soll allerdings nicht dazu dienen, sinnlose Prozesse zu ermöglichen.

Ist Prozesskostenhilfe bewilligt worden, werden die Gebühren und Auslagen des Gerichtes von der Staatskasse übernommen, ein Kostenvorschuss an das Gericht ist nicht zu leisten.

Wichtig: Die Kosten des Prozessgegners (insbesondere seine Anwaltskosten) werden von der Prozesskostenhilfegewährung nicht erfasst. Diese Kosten hat auch der bedürftige Kläger mit Prozesskostenhilfe selbst zu tragen, wenn er den Rechtsstreit verliert.

Inso

PDF-Dokument (641 KB)

Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Zu einer Ehescheidung gehört die Teilung aller während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invaliditätsvorsorge (Versorgungsausgleich). Dieser Fragebogen dient der Ermittlung dieser Anrechte.

Inso

PDF-Dokument (2,4 MB)

Antrag auf Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung

Das Insolvenzverfahren dient dazu, bei Zahlungsunfähigkeit einer Schuldnerin oder eines Schuldners das vorhandene Vermögen zu verwerten und den Erlös gleichmäßig an die Gläubigerinnen und Gläubiger zu verteilen. Außerdem wird redlichen Schuldnerinnen und Schuldnern Gelegenheit gegeben, sich von den restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.

Für zahlungsunfähige Verbraucherinnen und Verbraucher sowie ehemals selbständig Tätige, die bestimmte Kriterien erfüllen, sieht die Insolvenzordnung (InsO) besondere Regeln vor. Zunächst sind ernsthafte Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigerinnen und Gläubigern erforderlich.

Nach der Antragstellung prüft das Gericht nochmals, ob eine Verständigung über einen Schuldenbereinigungsplan Aussicht auf Erfolg hat. Ist ein erfolgreicher Abschluss des Schuldenbereinigungsplans nach der freien Überzeugung des Gerichts nicht möglich, so entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.